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Die Hofstelle der heutigen Hauptstraße 1 ist wohl eine der ältesten im Dorf Lehnhausen. Zu diesem, vom Kloster Haina lehnsrührigen Hof gehörte spätestens seit 1556 auch eine Mühle. Diese, später als Dorfmühle bezeichnete Wassermühle, die ihr Wasser aus dem am Dorf vorbeifließenden Holzbach bezog, wurde 1680 vom Haupthof getrennt und als eigenständiges Lehen weitervergeben. In den 60er Jahren des 20. Jahrhunderts wurde der Mahlbetrieb eingestellt und der Mühlgraben zugeschüttet.
Die Dorfmühle zeigt sich noch heute als geschlossenes Bauensemble mit einem in jüngerer Zeit umgebauten und verputzten Fachwerkwohnhaus, einer Fachwerkscheune sowie einem Fachwerkstall aus dem ausgehenden 19. Jahrhunderts und einer den Hofraum abschließenden Ziegelscheune aus dem 20. Jahrhundert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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