Hof Niederholzhausen
Hof Niederholzhausen o. Nr., Sachgesamtheit Hof Niederholzhausen, Gesamtansicht von Norden
Hof Niederholzhausen o. Nr., Sachgesamtheit Hof Niederholzhausen, Scheunen
Hof Niederholzhausen o. Nr., Sachgesamtheit Hof Niederholzhausen, Erdkeller
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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Gemünden
Lehnhausen
  • Hof Niederholzhausen
Hofanlage (Sachgesamtheit)
Flur: 7
Flurstück: 33/8, 33/9

Der Hof Niederholzhausen erscheint zum ersten Mal in einem Güterverzeichnis des Klosters Haina im Jahre 1240. Der Grundherr war der Graf von Ziegenhain, die Lehnsherrschaft lag beim Kloster. Noch im Jahre 1556 gehörten die nachgewiesenen vier Höfe dem Hospital in Haina, in dessen Salbuch es heißt: „Dis Dorff Nidernholzhausen ist mit allem umbegriffen und Zugehörung, das sey behausung oder andere Bäuhe, acker, garten, wiesen, holz, velt, wasser, waidt, Zinß zehent grundt und boden nichts außgeschieden alles des Spitals Heina...“ Versuche des Hospitals, die Höfe von vier Bauern bewirtschaften zu lassen, schlugen im 17. Jahrhundert fehl, so dass man alle Höfe an einen Bauern ausgab. Der letzte Lehnsbrief des Gutes Niederholzhausen an das Spital wurde noch 1831 ausgegeben. Bis 1835 hatte der Hof den Status einer eigenen Gemeinde; erst in diesem Jahr wurde Niederholzhausen mit Lehnhausen vereint. In der Folgezeit wurde der Hof geteilt, bald wieder vereint und vielfach verkauft, bis er 1912 in den Besitz der Familie Schmittmann kam, deren Nachfahren noch immer hier leben.Der Hof zeigt sich heute als großräumiges Geviert aus Wohn- und Wirtschaftsgebäuden. Zu drei Seiten bilden großvolumige Fachwerkscheunen auf Werksteinerdgeschossen die Begrenzung des Hofes. Den Abschluss des Hofes zur Straße hin bildet eine weitere, freistehende, bau- und zeitgleiche Fachwerkscheune aus dem frühen 20. Jahrhundert. Das ältere, zur Straße giebelständige Wohnhaus befindet sich nach der Hoferweiterung des frühen 20. Jahrhunderts im Inneren des Hofraumes. Das im ausgehenden 18. Jahrhundert errichtete, zweigeschossige Wohnhaus erhebt sich auf einem hohen Werksteinsockel und zeigt ein regelmäßiges, stockwerkweise verzimmertes Fachwerkgefüge mit weit gespreizten Mannfiguren an den Eckständern. Die Gebälkzone wird aus einem profilierten Rähm und aufliegenden, von der Obergeschossschwelle überkämmten Deckenbalken gebildet. Die Eckständer sind mit Rundstäben, Hörnern, Nodi und floralen Motiven beschnitzt, ein Kopfwinkelholz trägt die Initiale „M“. An der Obergeschossschwelle des im frühen 20. Jahrhundert mit einem weit vorspringenden Fachwerkrisalit versehenen Hauses findet sich folgende, teilweise verdeckte  Inschrift: „...kein Übel widerfahr und mich in Schand und Schaden seh des Vaters Huld mich heut an Blick des Sohnes güte mich erheb“. Zu der Sachgesamtheit des Hofes gehört auch ein Erdkeller auf der gegenüberliegenden Straßenseite.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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