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Im hinteren Bereich der herrschaftlichen Burgmühle wurde Mitte des 19. Jahrhunderts ein großzügiges, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus errichtet. Das fünfachsige Ernhaus erhebt sich über einem hohen Werksteinsockel, der die Inschrift "Johannes HKLM 1846" trägt, und ist seiner regelmäßigen achsialen Gliederung entsprechend in der Mitte der Traufseite über eine einläufige Freitreppe erschlossen. Das stockwerkweise ohne Überstände und Zierformen errichtete Fachwerk zeigt ein in beiden Geschossen doppelt verriegeltes Fachwerkgefüge, das mit steilen geschosshohen Streben ausgesteift ist. Einziges Zierelement des ansonsten streng in klassizistischen Formen erbauten Hauses ist die zweiflügelige Haustür mit Fledermausoberlicht.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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