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Im späteren 19. Jahrhundert errichtete, zweigeschossige Fachwerkscheune. Die im hinteren Bereich der Parzelle aufgerichtete Scheune erhebt sich über einem gestuften Bruchsteinsockel und zeigt ein regelmäßiges Fachwerkgefüge mit geschosshohen Streben an den Eck- und Bundständern. Das hohe, doppelt verriegelte Erdgeschoss beherbergt eine linksseitig angeordnete Toreinfahrt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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