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Im späteren 19. Jahrhundert errichtete, hoch aufragende Fachwerkscheune am Schnittpunkt der Borngasse mit dem Stockborn. Das Erdgeschoss der rechtsseitig mit einer Toreinfahrt erschlossenen Scheune wurde aus Bruchstein mit sorgfältig gearbeiteter Eckquaderung aufgeführt. Es wird durch segmentbogige Fenster mit Sandsteinlaibungen gegliedert. Über diesem Erdgeschoss erheben sich zwei stockwerkweise verzimmerte Fachwerkgeschosse, deren einfach verriegeltes Gefüge durch steile geschosshohe Streben an den Eck- und Bundständern ausgesteift ist. Die ohne Überstände bündig verzimmerte Scheune wird durch ein in jüngerer Zeit ersetztes Satteldach bedeckt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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