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Um 1900 als rückwärtiger Hofabschluss errichteter Fachwerkstall. Das eineinhalbgeschossige, stockwerkweise verzimmerte, inzwischen zu Wohnzwecken umgebaute Gebäude erhebt sich über einem Bruchsteinsockel und zeigt ein regelmäßiges konstruktives Fachwerkgefüge mit steilen geschosshohen Streben und einfacher Verriegelung. Ein hohes, an der Rückseite stark überkragendes Drempelgeschoss bildet den oberen Abschluss des ehemaligen Stalles.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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