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Um 1900 im rückwärtigen Teil der großen Parzelle, zum Hof traufständig errichtetes zweigeschossiges Fachwerkhaus. Das Gefüge des regelmäßigen, fünfachsigen, auf einem Werksteinsockel ruhenden Wohnhauses zeigt eine dichte Struktur mit doppelter Verriegelung in beiden Geschossen, Andreaskreuzen in den Fensterbrüstungen und Mannfiguren in den nicht durchfensterten Gebinden. Den oberen Abschluss des bündig ohne Überstände verzimmerten Hauses bildet ein Drempelgeschoss mit flachem Satteldach.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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