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Großzügige Mühlenanlage, bestehend aus einer auf L-förmigem Grundriss errrichteten Fachwerkscheune und einem den Hof rückwärtig abschließenden Mühlengebäude. Das noch heute landwirtschaftlich genutzte Anwesen erhielt seinen heutigen Baubestand im Jahre 1853 und wurde noch bis 1972 als Mühle betrieben. Scheune und Wohnhaus erheben sich über hohen Werksteinsockeln und verfügen inzwischen über massiv gemauerte Erdgeschosse. Die Obergeschosse zeigen ein regelmäßiges konstruktives Fachwerkgefüge mit steilen geschosshohen Streben.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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