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In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts von Johann und Conrad Schneider errichtete, zweigeschossige Fachwerkscheune. Die über einem flachen Bruchsteinsockel erbaute Scheune zeigt ein regelmäßiges Fachwerkgefüge mit Dreiviertelstreben an den Eck- und Bundständern sowie einer Ausfachung mit bauzeitlicher Lehmstakung. Die Gebälkzone zwischen dem hohen Erd- und dem leicht überkragenden Obergeschoss wird durch gerundete Balkenköpfe und Füllhölzer gebildet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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