Dorfstraße 5
Dorfstraße 5
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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Haina
Altenhaina
  • Dorfstraße 5
Hofanlage
Flur: 13
Flurstück: 5

Der älteste Teil der einen großen Hofraum zur Dorfstraße rückwärtig fast halbrund abschließenden, ortsbildprägenden Hofanlage ist eine großvolumige, zweigeschossige Fachwerkscheune auf flachem Bruchsteinsockel. Das mittig erschlossene Fachwerkgebäude zeigt im hohen, dreifach verriegelten Erdgeschoss ein regelmäßiges Fachwerk mit Mannfiguren an Eck- und Bundständern sowie ein über eine einfache Gebälkzone leicht überkragendes Obergeschoss mit symmetrisch angeordneten Dreiviertelstreben. An diese Scheune aus dem frühen 19. Jahrhundert schließen sich beidseitig Fachwerkställe aus dem ausgehenden 19. Jahrhundert an. Den südlichen Abschluss bildet ein zweigeschossiger, stockwerkweise abgezimmerter Stall mit einem über vier Türen erschlossenen Lagerboden im Obergeschoss. Das regelmäßige Fachwerk erhebt sich über einem Werksteinsockel und zeigt ein rein konstruktives Gefüge mit steilen geschosshohen Streben. An der nördlichen Seite der Scheune bildet ein eingeschossiger Fachwerkstall des ausgehenden 19. Jahrhunderts über einem Erdgeschoss aus lagenhaft vermauertem Sandsteinmauerwerk die Überleitung zum großvolumigen, ebenfalls im späten 19. Jahrhundert errichteten Fachwerkwohnhaus. Das zum Hof traufständige, fünfachsige Wohnhaus erhebt sich über einem flachen Werksteinsockel und zeigt in beiden Stockwerken ein regelmäßiges konstruktives Fachwerkgefüge mit steilen geschosshohen Streben an Eck- und Bundständern. Entsprechend der Bauzeit zeigt das mittig über eine breite Freitreppe erschlossene Ernhaus ein einfaches Fachwerk ohne Überstände und andere Zierelemente.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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