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Auf der im Jahre 1938 stark erweiterten Hofstelle blieb an ortsbildprägender Stelle an der Kreuzung von Dorfstraße und Hofwiesenweg eine Fachwerkscheune des frühen 19. Jahrhunderts erhalten. Die zur Dorfstraße giebelständige, zweigeschossige Durchfahrtscheune über flachem Werksteinsockel zeigt ein regelmäßiges, stockwerkweise ohne Überstände verzimmertes Fachwerkgefüge mit einem sehr hohen, durch lang gestreckte Mannfiguren an den Eckständern und zusätzlichen Dreiviertelstreben ausgesteiftes Erdgeschoss, über dem sich ein gleichartiges, jedoch niedrigeres Obergeschoss erhebt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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