Vor den Tannen 1
Vor den Tannen 1
Vor den Tannen 1, historisches Foto
Vor den Tannen 1, historisches Foto
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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Haina
Altenhaina
  • Vor den Tannen 1
Wohn-Wirtschaftsgebäude
Flur: 13
Flurstück: 49/28

Im Jahre 1813 als einhausartiges Wohn- und Wirtschaftsgebäude errichtetes, zweigeschossiges Fachwerkhaus mit einem in Werkstein erbauten, wohl ehemals als Schmiede genutzten Wirtschaftsteil. Der im Erdgeschoss stark umgebaute Wohnbereich zeigt im Obergeschoss noch bauzeitliches Fachwerk mit einfacher Verriegelung und sehr flachen Dreiviertelstreben. Die Obergeschossschwelle wahrt folgende Inschrift: "Gott allein die Ehr Johann Peter Happel und Anna Gerdraut seine Ehe Frau die Gott vertraut und dieses Haus gebaut Im Jahr 1813 den 3ten July gehoben Zimmer Meister Biekhard von Löhlbach". Der sorgfältig lagenhaft gemauerte Wirtschaftsteil wird durch Rundbogenfenster mit leicht vorspringenden Sandsteinlaibungen gegliedert, die im Obergeschoss bündig in einem flachen Brüstungsgesims ansetzen. Ein ebensolches flaches Gesims bildet auch den Abschluss an der Traufe und trennt den Giebel von den unteren Geschossen. An der Giebelseite befinden sich ein später veränderter, heute segmentbogiger, breiter Eingang, sowie zwei weitere Rundbogenfenster im Obergeschoss.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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