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In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts am nördlichen Ende des Dorfes errrichtete, teilweise als Schmiede genutzte große Hofanlage, bestehend aus einem Wohnhaus, einer übereck gestellten Durchfahrtscheune und einer weiteren den Hofraum rückwärtig verschließenden Scheune. Das Wohnhaus erhebt sich über einem hohen Bruchsteinsockel, dessen Ecken und Fensterlaibungen mit sauber scharrierten Sandsteinquadern besonders hervorgehoben sind. Das Fachwerk des zweigechossigen, zur Straße giebelständigen Wohnhauses wurde stockwerkweise ohne Obergeschossüberstand verzimmert und zeigt im hohen Erdgeschoss steile Dreiviertestreben an Eck- und Bundständern. Über einer einfachen Gebälkzone erhebt sich das flachere im Gegensatz zum Erdgeschoss nur einfach verriegelte Obergeschoss in gleicher Gliederung. Aus der gleichen Bauzeit stammt die großvolumige, zur Straße traufständige Durchfahrtscheune, die ebenfalls stockwerkweise verzimmert ein konstruktives Fachwerkgefüge mit geschosshohen Streben in jedem zweiten Gebinde zeigt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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