Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Im rückwärtigen Bereich einer inzwischen stark veränderten Hofanlage im Jahre 1797 errichtete, zweigeschossige Fachwerkscheune. Auf einem fast geschosshohen, verputzten Sockel erhebt sich ein bündig stockwerkweise abgezimmertes Fachwerk, das mit zum Teil sehr schräg gestellten Dreiviertelstreben ausgesteift ist. Erschlossen wird die Scheune von der Hofseite durch ehemals zwei große Toreinfahrten und eine Tür mit Oberlichtklappe. In der Schwelle des Obergeschosses findet sich folgende Inschrift: "Soli deo Gloria Johanes Peter und seine Ehefrau die haben Got vertraut un diesen bau erbaut im Jahr 1797 den 30 Mei".
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |