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An städtebaulich hervorgehobener Position an der spitzwinkligen Einmündung der Straße Am Wüstegarten in die Schönsteiner Straße, optisch weit in den Straßenraum der Schönsteiner Straße wirkendes, einfaches, eingeschossiges Tagelöhnerhaus aus der Zeit um 1900. Das kleine, teilweise mit Faserzementplatten verkleidete Fachwerkhaus erhebt sich über einem hohen Sandsteinsockel und wird an der Traufseite über eine lange, einläufige Freitreppe erschlossen. An der Giebelseite zeigt es einfaches konstruktives Fachwerk mit steilen geschosshohen Streben.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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