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1911 durch die Eigenheim Baugesellschaft nach Entwurf J. Reerik/ J. Chr. Gewin, Darmstadt, errichtete Villa. Über Sockel stehender, kubischer Bau mit Zeltdach. Zur Straße hin differenziert vortretend eine Terrasse und ein säulengestützter Balkon, deren Schweifung bzw. Rundung sich in der Giebelform wiederfindet. Eindeutig erkennbar sind die vom Klassizismus kommenden Ordnungs- und Gliederungselemente, die funktional zwar weitgehend historisch begründet, formal jedoch auch ahistorisch neu erdacht sind. Sie verdeutlichen eine ambivalente, stilsuchende Phase innerhalb des Jugendstils. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |