Gemündener Straße 4
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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Haina
Dodenhausen
  • Gemündener Straße 4
Wohnhaus
Flur: 4
Flurstück: 190/7

An städtebaulich bedeutender Stelle am Abzweig der Straße am Hirtenhof, gegenüber der Kirche gelegenes, zur Gemündener Straße traufständiges Fachwerkhaus aus dem Jahre 1887. Das heute teilweise unterhalb des Straßenniveaus ansetzende Fachwerk des stockwerkweise, ohne Überstände abgezimmerten, zweigeschossigen Wohnhauses zeigt ein regelmäßiges Gefüge der Bauzeit mit steilen geschosshohen Streben. Am Rähm des Erdgeschosses des dreiachsigen Hauses findet sich folgende Inschrift: "Justus Schmit und seine Ehefrau Anna Elisabeth gebohrne Gieß haben Gott vertraut und dieses haus Erbaut durch den Zimmer Meister Henrich Fenner im Jahr 1887...".


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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