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Die heutige Kirche, der seit der Reformation zu Löhlbach gehörenden Kirchengemeinde in Dodenhausen, wurde in den Jahren 1878 bis 1879 in neogotischen Formen errichtet. Die kleine, nach Südwesten ausgerichtete Kirche wurde als Saalbau mit kleiner nordöstlicher Vorhalle und eingezogenem Dreiachtelschluss im Südwesten erbaut und mit einem steilen Satteldach mit sechseckigem Dachreiter an der Nordostseite bedeckt. Das Mauerwerk besteht aus nicht lagenhaft vermauerten Bruchsteinen, Ecken und Gewände der spitzbogigen Fenster wurden mit farblich stark variierenden Sandsteinquadern abgesetzt. Der Baukörper wird durch jeweils vier Spitzbogenfenster mit einfachem Maßwerk und dazwischen angeordneten zweifach gestuften Wandvorlagen an den Längsseiten gegliedert. Der südwestlichen Giebelseite ist eine kleine Vorhalle mit steilem Satteldach und keuzblumenartiger Bekrönung vorgelagert, die in einer hohen, spitzbogigen, gefasten Laibung das Doppelportal beherbergt. Im Giebel findet sich in einem quadratischen, profilierten Sandsteinrahmen eine Uhr. Der südwestlichen Giebelseite ist der mit einem Dreiachteschluss versehene Chorraum vorgelagert, der lediglich durch fünf einbahnige, spitzbogige Maßwerkfenster gegliedert wird.
Im Inneren zeigt sich die Kirche als ungegliederter, weiß getünchter Saalbau mit offenem Dachstuhl, dessen Pfetten auf drei auf Konsolen ruhenden Sprengwerken aufgelagert sind. Im Nordosten befindet sich eine Orgelempore auf gefasten Ständern mit weit ausladenden, kielbogenartig beschnitzten Kopfbändern, gerundeten Balkenköpfen und einfacher Balustrade, bekrönt von einem verbretterten Giebel, der auf achteckigen Ständern mit langen, geschwungenen und gefasten Kopfbändern ruht. In der Mitte der Empore die bauzeitliche Orgel. Im Südwesten hinter einem Triumphbogen mit flachen Spitzbogen der gewölbte Chorraum mit einem ziegelgemauerten Kreuzrippengewölbe über dünnen, auf Blattkonsolen ruhenden Profilstäben.
Weitere bauzeitliche Ausstattungsstücke sind die rechts des Triumphbogens angeordnete sechseckige Kanzel auf rundem Kanzelfuss und die in der Mitte geteilten Sitzbänke.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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