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Großvolumiges, zur Straße giebelständiges, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus einer großen Hofanlage am nordwestlichen Rand des historischen Dorfkerns. Das laut Inschrift im Jahre 1798 (8. Juni) aufgerichtete Wohnhaus erhebt sich über einem zum Hof fast geschosshohen Bruchsteinsockel und wird in der Mitte der Traufseite über eine breit gelagerte zweiläufige Freitreppe erschlossen, die zugleich den Kellerzugang beherbergt. Das Fachwerk des stockwerkweise mit nur geringen Überständen verzimmerten Gebäudes, zeigt ein dichtes, im Erdgeschoss doppelt, im Obergeschoss einfach verriegeltes, mit Dreiviertelstreben an Eck- und Bundständern ausgesteiftes Gefüge. Profilierte Balkenköpfe mit gerundeten Füllhölzern betonen die breiten Gebälkzonen des zur Straße dreiachsigen Hauses, dessen mittlere Achse im Obergeschoss durch ein aus Kurzstreben und Winkelhölzern gebildetes Herz im Brüstungsfeld betont wird.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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