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Südwestlich des Ortskerns an einem Bogen der Schönsteiner Straße, in städtebaulich bedeutender Position als optischer Straßenraumabschluss leicht abgewinkelt zur Straße errichtetes Einhaus. Das mit seiner Traufseite dem Dorf zugewandte Fachwerkhaus wurde laut inzwischen kaum mehr lesbarer Inschrift über der Tür 1704 als Ständerbau errichtet und nach der Ablösung 1849 nach Norden erweitert. Im älteren rechten Wohnteil dienen Langriegel zur Geschossteilung des durch geschossübergreifende Dreiviertelstreben, die zum Teil mit Kopfbändern versehen sind, ausgesteiften Gefüges. Der linke jüngere ehemalige Wirtschaftsteil ruht giebelseitig auf einem Bruchsteingeschoss und zeigt ein nicht ganz regelmäßiges Fachwerk mit geschosshohen Streben. Gleichzeitig mit dem Wirtschaftsteil wurde rechtwinklig nach Osten eine Scheune mit zweiflügeligem Einfahrtstor und südlich des Eingangsbereiches ein zweigeschossiger Anbau angefügt. Zuletzt wurde 1916 südlich eine eingeschossige Stellmacherwerkstatt errichtet, so dass sich das Gebäude heute als Baugruppe unterschiedlichen Alters auf engstem Raum präsentiert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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