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Nach 1900 errichtetes, zweigeschossiges, zur Straße giebelständiges, großvolumiges Fachwerkwohnhaus einer Hofanlage. Das Gebäude erhebt sich über einem zum Hof geschosshohen Werksteinsockel und wird am hinteren Ende der in der Mitte verspringenden Traufseite über eine lange, einläufige Freitreppe erschlossen. Es zeigt ein zeittypisches dichtes, historisierendes Fachwerkgefüge mit steilen geschosshohen Streben und Andreaskreuzen in den Fensterbrüstungen. Der stockwerkweise verzimmerte Bau wird über einem flachen Drempelgeschoss von einem flachen, weit überstehenden Satteldach mit Freigespärren an den Giebelseiten abgeschlossen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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