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Weit aus dem Straßenraum zurückversetztes, zur Straße giebelständiges, niedriges, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus einer Hofanlage. Von der Hofanlage ist der vordere Teil des ehemaligen, im Kern im 18. Jahrhundert errichteten Wohnhauses erhalten geblieben. Das stockwerkweise abgezimmerte Fachwerkhaus erhebt sich über einem flachen, verputzten Sockel und zeigt an der Traufseite einen relativ großen Geschossüberstand. Das Gefüge des regelmäßigen Fachwerks wird durch breit gestellte, kaum mehr als die halbe Geschosshöhe erreichende Streben ausgesteift. An der Giebelseite zeigen sich zudem die in die Bundständer eingehälsten Rähme der Innenwände als weit vorkragende Balkenköpfe.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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