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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Haina
Dodenhausen
  • Schönsteiner Straße 51
  • Feibelwiesen
Untermühle
Flur: 5
Flurstück: 55/10, 55/3

Das Mühlenanwesen besteht aus einer zweigeschossigen Fachwerkscheune und einem ebensolchen Fachwerkwohnhaus. Das im Kern 1759 errichtete Wohnhaus erhebt sich über einem flachen, verputzten Sockel und zeigt ein regelmäßiges, mit geschosshohen Streben ausgesteiftes, stockwerkweise verzimmertes Fachwerkgefüge mit breiter Gebälkzone mit gerundeten Balkenköpfen in einer überkämmten Schwelle sowie ein profiliertes Rähm. Ein Eckständer wurde darüber hinaus mit einem Rundstabprofil beschnitzt. Das Mühlengebäude wurde im ausgehenden 19. Jahrhundert mit einem flachen Drempel versehen und an der linken Seite um vier Gebinde verlängert. Zum Anwesen gehört auch die seitlich der Einfahrt errichtete, traufständige Fachwerkscheune aus dem frühen 19. Jahrhundert, deren Fachwerkgefüge ebenfalls stockwerkweise mit leichtem Überstand des Obergeschosses verzimmert ist. Die Gebälkzone zeigt nach dem Vorbild des Wohnhauses gerundete Balkenköpfe unter einer überkämmten Schwelle und ein profiliertes Rähm.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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