Tuchbleiche 1, Atle Schule
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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Haina
Dodenhausen
  • Tuchbleiche 1
Alte Schule
Flur: 4
Flurstück: 59/3

Ursprünglich als Fachwerkeinhaus im Jahre 1846 traufständig zur Tuchbleiche über einem flachen Bruchsteinsockel errichtetes Gebäude mit regelmäßigem Fachwerkgefüge im Erdgeschoss und rechtsseitiger Toreinfahrt. Den oberen Abschluss des Erdgeschosses bildet eine Gebälkzone mit gerundeten Balkenköpfen und Füllhölzern sowie einer profilierten Schwelle. Am Rähm des Erdgeschosses findet sich folgende Inschrift: "... Bomm mit Hülfe ihres Vaters Heinrich Bomm im Jahr 1846 den 6ten Juni aufgestellt. Der Zimmermeister war Conrad Bickhardt aus Löhlbach". Das später als Schulhaus genutzte Fachwerkhaus wurde im frühen 20. Jahrhundert mit einem neuen, höheren Obergeschoss versehen und erhielt einen zur Straße Am Goldbach giebelständigen Anbau. Dieser breite Anbau zeigt ebenfalls ein regelmäßiges Fachwerkgefüge, dessen Mitte durch eine mit Winkelhölzern in den Brüstungsfeldern verzierte Dreiergruppe kleiner Fenster im Erdgeschoss und ein großes, dreiteiliges, halbrundes Fenster im Obergeschoss betont ist. Abgeschlossen wird der Anbau durch ein hohes Mansarddach.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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