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Zwischen den älteren Hofstellen und der Landstraße im Jahre 1937 nach Plänen des Baurats Möller errichtetes Fachwerkwohnhaus mit anschließender Garage. Das zweigeschossige, als Försterei des Hospitals in Haina genutzte Wohnhaus erhebt sich über einem nicht lagenhaft vermauerten Werksteinsockel, wurde stockwerkweise verzimmert und zeigt einen leichten Überstand des Obergeschosses sowie doppelt überkragende Giebel. Das regelmäßige, doppelt verriegelte Gefüge wird durch Mannfiguren an Eck- und Bundständern sowie die breiten Gebälkzonen mit ihren gerundeten, farblich abgesetzten Füllhölzern gegliedert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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