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Großvolumiges, zum Hof traufständiges, fünfachsiges, zweigeschossiges Fachwerkernhaus über einem flachen Bruchsteinsockel. Das im Jahre 1783 erbaute Wohnhaus zeigt ein dichtes, stockwerkweise verzimmertes Fachwerkgefüge mit doppelter Verriegelung und teils noch leicht gebogenen, an den Ständern ansetzenden, breiten Dreiviertelstreben. Eine breite Gebälkzone mit gerundeten Balkenköpfen und profilierten Füllhölzern trennt die Stockwerke und beherbergt in der Obergeschosschwelle folgende Inschrift: " Soli Deo Gloria Chrisian Vöhl und Anna Magreta haben Gott vertrauet und dies Haus gebaut Anno 1783 den 4 Juny". Den oberen Abschluss des an der Giebelseite mit Faserzementplatten verkleideten Hauses bildet ein steiles Satteldach mit Krüppelwalmen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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