(x) Kirchplatz 5, Evangelische Kirche
Kirchplatz 5, Evangelische Kirche, Kirchenschiff nach Norden
Kirchplatz 5, Evangelische Kirche, Kirchenschiff nach Süden
Kirchplatz 5, Evangelische Kirche, Ansicht von Südosten
Kirchplatz 5, Evangelische Kirche, Kirchenschiff nach Norden
Kirchplatz 5, Evangelische Kirche, Kirchenschiff nach Süden
Kirchplatz 5, Evangelische Kirche, Ansicht von Südosten
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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Haina
Löhlbach
  • Kirchplatz 5
Evangelische Kirche
Flur: 3
Flurstück: 94/1

Als Ersatz für eine baufällige, mittelalterliche Kirche ließ die Gemeinde Löhlbach 1813 nach den Plänen des Districts Baumeisters Arend aus Marburg eine neue, einfache Saalkirche errichten. Der nach außen zweigeschossig wirkende Saalbau wurde im unteren Teil aus Hauberner Sandstein massiv gemauert und vom Zimmermeister Johann Daniel Bickhardt aus Löhlbach mit einem Obergeschoss in Fachwerk versehen. Die an den Traufseiten zu je vier Achsen gegliederte Kirche erhebt sich über einem flachen Werksteinsockel, Fenster und Ecken sind durch Werksteinrahmen, bzw. Eckquaderung gegenüber der ansonsten glatten, hellen Putzfläche besonders hervorgehoben. Das Obergeschoss zeigt ein einfaches, doppelt verriegeltes Fachwerkgefüge mit steilen geschosshohen Streben, den oberen Abschluss bildet ein flaches Satteldach mit quadratischem Dachreiter über dem Haupteingang. Das schlichte Interieur der Kirche wurde seit ihrer Erbauung vielfach umgestaltet. Zwar wurde zunächst die barocke, 1730 angeschaffte Orgel wieder aufgestellt, aber 1848 durch eine neue ersetzt. Nachdem schon 1846 das Dach einzustürzen drohte, wurden Dach und Deckenkonstruktion weitgehend ersetzt. Eine 1911 im Zuge einer großen Renovierung angebaute, eingezogene, halbrunde Apsis sowie eine zweigeschossige Empore wurde bei einer weiteren Renovierung im Jahre 1969 wieder entfernt. Im Zuge dieser Umgestaltung erhielt die Kirche ihre heutige innere und äußere Gestalt. Einziger erhaltener historischer Inventargegenstand ist ein um 1600 zu datierendes Taufbecken.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
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