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Im Jahre 1849 auf einer fast quadratischen Parzelle leicht aus dem Straßenraum zurückversetzt, traufständig errichtetes Fachwerkeinhaus über einem hohen, verputzten Sockel. Das stockwerkweise, bündig verzimmerte Fachwerk zeigt ein regelmäßiges, einfach verriegeltes Gefüge mit steilen geschosshohen Streben und einer regelmäßigen Einteilung in vier Fensterachsen und eine rechtsseitig anschließende Zone des ehemaligen Wirtschaftsteils mit ehemaliger, heute zur Haupterschließung umgebauter Einfahrt. In der Obergeschossschwelle findet sich folgende Inschrift: "Dieses Haus erbaute 1849 Zimmermann J. H. Bickhardt und Schwiegersohn N. Ritter" 1996 saniert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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