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Fachwerkhofreite um 1900 bestehend aus einem dreigeschossigen, traufständig zur Straße ausgerichteten doch weit in den Hofraum zurückversetzten Wohnhaus und winklig angesetzter, freistehender Scheune, die als Blickdominate das östliche Ende der Gesamtanlage bestimmt. Das Sockelgeschoss des Wohnhauses aus Werkstein mit Eckquaderung und Laibungen aus Sandsteinquadern verfügt über zwei Eingänge und eine flache Toreinfahrt. Darüber erheben sich die beiden stockwerkweise abgezimmerten Fachwerkgeschosse mit dichtem Gefüge und einer Gebälkzone mit gerundeten Balkenköpfen und Füllhölzern sowie einer profilierten Schwelle. Während das unregelmäßige Gefüge des erste Obergeschoss mit geschosshohen Streben versehen ist, werden im symmetrisch aufgebauten zweiten Obergeschoss die Eckständer mittels weit gespreizter Streben, die Bundständer durch zwei Kurzstreben ausgesteift.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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