Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Die alte Kapelle des Dorfes Mohnhausen wurde aufgrund ihrer Baufälligkeit 1887 renoviert, konnte in den folgenden Jahren jedoch den Ansprüchen der Kirchengemeinde nicht mehr genügen, so dass man im Jahre 1910 mit den Planungen zu einem vollständigen Neubau begann. Im September 1910 legte das Marburger Architekturbüro Eichelberg und Dauber die Planung zu einer historisierenden Fachwerkkirche vor, die eine Vielzahl unterschiedlicher Fachwerkformen des sächsischen und hessischen Fachwerks des 16. Jahrhunderts zitiert. Nach der erfolgten Zustimmung durch den Landeskonservator wurde am 15. März 1911 die Baugenehmigung erteilt, woraufhin man im April desselben Jahres die alte Kirche abriss und mit dem Neubau begann. Außenschmuck und Altar stammen aus den Händen des Marburger Bildschnitzers Wilhelm Dauber (1877-1918), die Innenausmalung fertigte der Marburger Maler Nikolaus Dauber (1870-1962) an. Das barocke Altarkreuz und die von der Firma Förster und Nicolaus aus Lich gefertigte Orgel wurden aus der alten Kapelle übernommen. In den Jahren 1939, 1961, 1971 und 1979 wurde die Kirche renoviert.
Die Grundform der Kirche ist ein einfacher Saalbau mit eingezogenem, quadratischen Vorbau im Osten, der zugleich die Basis für den hohen, teilweise in das im Osten abgewalmte Hauptdach einschneidenden, dreigeschossigen, achteckigen Turm mit Welscher Haube bildet. Dem in diesem Vorbau untergebrachten Haupteingang (Inschrift: "Der Herr ist mein Hirte") wurde eine große, auf vier Ständern mit gerundeten Kopfbändern ruhende, steil und doppelt überkragend übergiebelte Vorhalle vorgebaut. Die gebogenen Kopfwinkelhölzer der gefasten Ständer zeigen an den Seiten Kartuschen mit Rankenschnitzerei, in der Mitte eine runde, perlstabgerahmte Kartusche mit einem in einen historisierenden Architekturrahmen eingespannten Posaunenengel mit Spruchband: "Erbaut zur Ehre Gottes 1911". Darüber erhebt sich ein aufwendig mit Zahnschnitt, gekerbten Füllhölzern und einer gefasten Schwelle ausgeführtes Gebälk mit folgender Inschrift in der Schwelle: "Gott ist gegenwärtig, lasset uns anbeten und in Ehrfurcht vor Ihn treten". Über der Gebälkzone wird die Mitte des Giebelfeldes durch eine halbe Rosette in Fußwinkelhölzern betont, die mit Blumen- und Tierornamenten beschnitzt ist. Die Brüstungen der Fenster in den beiden Giebelfeldern sind durch stark vorkragende, beschnitzte Langriegel betont, wie man sie auch am Haus Ritterstraße 6/8 in Frankenberg aus der Mitte des 16. Jahrhunderts findet.
Der Saalbau zeigt sich im Süden und Westen als Ständerbau, bei dem profilierte Langriegel eine Geschossteilung suggerieren. Die zu drei Fensterachsen gegliederte Südseite wird durch lang gestreckte Mannfiguren mit beschnitzten Kopfwinkelhölzern an Eck- und "Bund"ständern ausgesteift, endet jedoch unterhalb der Traufe in einer Riegelkette, über der sich eine aus Kopfwinkelhölzern gebildete Frieszone erhebt, die auch die oberen Abschlüsse der Fenster beherbergt. Diese Frieszone wird durch einen profilierten Langriegel auf der Westseite fortgesetzt. Die westliche Seite wird zudem durch einen loggiaartig ausgebildeten Aufgang für die Empore gegliedert, der in eine rundbogige Toröffnung eingespannt ist. Die gebogenen Kopfwinkelhölzer des Bogens sind aufwendig mit perlstabgerahmten, ovalen Kartuschen in Rankenwerkrahmung verziert, der Sturzbalken zeigt in einem Astragalband folgende Inschrift: "Gehet zu seinen Thoren ein mit Danken". Unter dem Aufgang zur Empore ist noch eine niedrige, spitzbogige Schlupftür mit gefaster Sandsteinlaibung eingebaut sowie seitlich der Tür ein Grabstein aus dem 18. Jahrhundert (Bernhard Glathar 1715-63). Den oberen Abschluss der Westseite bildet ein dreifach überkragender, verschieferter Giebel, der auf einem überkragenden Gebälk mit Zahnschnitt und gerundeten Füllhölzern ruht.
Eine vollkommen eigene stilistische Einheit bildet die Nordseite, hinter der sich im Inneren die Empore befindet. Diese Seite wurde stockwerkweise in gleich hohen Geschossen abgezimmert, wobei das Obergeschoss über einem von beschnitzten Knaggen gestützten Gebälk weit überkragt. Zur Aussteifung dienen hier im Erdgeschoss nahezu geschosshohe Streben sowie mehrere runde Fußwinkelhölzer, das Obergeschoss zeigt lediglich die aus dem Westen fortgesetzte Reihung geschwungener Kopfwinkelhölzer sowie Fußwinkelhölzer an Eck- und "Bund"ständern.
Die im Inneren vollständig vertäfelte Saalkirche zeigt eine Vielzahl unterschiedlicher Schmuckformen der Neorenaissance. Der in seiner Grundform einfache, rechteckige Raum wird überfangen von einem flachen, hölzernen Tonnengewölbe in Form einer Bohlen-Balken-Konstruktion mit gefasten und farbig abgesetzten Balken, die auf zwei Sprengwerken mit kapitellartiger Profilierung an den Enden der sich in der Art einer Entasis nach außen verjüngenden Zerrbalken ruhen. Im Norden und Westen ist eine auf gefasten Ständern ruhende breite Empore mit drei Sitzreihen eingezogen, deren mit hölzernen Rankengittern versehene Brüstung auf einem in Form einer Voute geschwungenen Gebälk mit Zahnschnitt, perlstab und astragalartigem Fries versehen ist. Im Osten hinter der blockartigen Altarmensa befinden sich der Haupteingang und die Tür zur unterhalb der Orgelempore eingebauten Sakristei. Beide Türen zeigen Renaissancerahmen mit flachen, mit Ranken versehenen Pilastern unter aufwendigen Gebälken, am Haupteingang zusätzlich mit geprengtem Giebel. Oberhalb der Sakristei in einer im unteren Geschoss des Turmes befindlichen Nische wurde die um 1911 umgebaute Orgel eingestellt. Weitere, an den Neubau der Kirche angepasste Spolien sind die zwar stark überarbeitete, aber im Kern aus der Renaissance stammende sechseckige Kanzel mit Schalldeckel und der Kruzifix über dem Aufgang zur Kanzel.
Zum Gesamtbild der Kirche gehören noch vier vor der Kirche aufgestellte Grabsteine aus dem 18. Jahrhundert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |