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Im ausgehenden 19. Jahrhundert wurde am südlichen Ortsausgang ein Backhaus für die Gemeinde errichtet. Es zeigt sich als eingeschossiger, in wildem Verband vermauerter Bruchsteinbau mit sorgfältiger Eckquaderung aus Sandstein, das ehemals über Trauf- und Giebelseite erschlossen war.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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