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Zur Heckwaldstraße giebelständige, den Straßenraum stark verengende, zweigeschossige Fachwerkscheune aus dem Jahre 1797. Über einem flachen Werksteinsockel erhebt sich ein dichtes, regelmäßiges Fachwerkgefüge mit Mannfiguren an den Eck- und Bundständern, das im hohen, mittig erschlossenen Erdgeschoss zusätzlich durch eine Verdoppelung der Ständer ausgesteift wird. Das Obergeschoss kragt leicht über einer breiten Gebälkzone mit von Rähm und Schwelle überkämmten Balkenköpfen aus und zeigt ähnlich regelmäßiges Fachwerk mit Mannfiguren wie das Erdgeschoss. An der Schwelle befindet sich folgende, nur noch teilweise lesbare Inschrift: "1797", "Soli Deo Gloria Johann Daniel Möller und Anna Elisabeth seine...".
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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