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Großvolumiges, zur Straße giebelständiges Fachwerkwohnhaus aus dem Jahre 1810 über einem im ausgehenden 19. Jahrhundert erneuerten und unter Verkürzung des Erdgeschosses erhöhten Bruchsteinsockel aus Grauwacke mit Eckquaderung und kleinen Fenstern mit Sandsteinlaibungen. Das ehemalige Einhaus verfügt seither über ein vollständiges Sockelgeschoss, an dessen vorderer Ecke ein Inschriftenstein mit folgender Inschrift eingelassen ist: "Johannes Freitag und dessen Ehefrau die haben dise Mauer erbaut im Jahr 1810". Die oberen, zu Wohnzwecken genutzten Geschosse des stockwerkweise mit leichtem Überstand verzimmerten Hauses zeigen ein regelmäßiges, doppelt verriegeltes Fachwerkgefüge mit Mannfiguren an den Eckständern. Die Eckständer sind mit Kartuschen und Kreisen, im ersten Obergeschoss außerdem mit Rosetten verziert , im zweiten Obergeschoss mit Sechsstern. Die Stockwerke werden durch eine breite Gebälkzone mit überkämmten Balkenköpfen getrennt, deren profilierte Obergeschossschwelle eine heute weitgehend nicht mehr lesbare Inschrift trägt, die sich vollständig um das gesamte Gebäude zieht.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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