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Neben der Schule wurde wohl zeitgleich durch die Gemeinde ein Backhaus errichtet. Das eingeschossige, an der Westseite der platzartigen Erweiterung der Dainroder Straße gelegene Gebäude wurde aus nicht lagenhaft vermauerter Grauwacke errichtet und mit einer Eckquaderung aus Sandstein versehen. Fenster und giebelseitige Eingangstür wurden ebenfalls mit Sandsteinlaibungen hervorgehoben.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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