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Im rückwärtigen Bereich einer großen Hofstelle zum Hof traufständig errichtetes, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus. Das 1819 erbaute und gegen Ende des 19. Jahrhunderts nach Osten erweiterte Haus erhebt sich über einem Werksteinsockel mit Eckquaderung und einer Abdeckung in Sandstein. Es zeigt ein regelmäßiges, einfach verriegeltes Fachwerk mit Dreiviertelstreben im Erdgeschoss und Mannfiguren mit Fußbändern im Obergeschoss. Die breite Gebälkzone des vierachsigen Gebäudes umfasst gerundete und genutete Balkenköpfe, auf denen eine profilierte Schwelle mit durchgehendem Zahnfries überkämmt ist. Die Eckständer des Hauses sind zudem mit Rundstabprofilen mit Palmkapitellen beschnitzt, die im Obergeschoss über einer Säulenbasis aufsteigen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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