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Kleineres, gegen Ende des 18. Jahrhunderts auf einem hohen Werksteinsockel errichtetes Fachwerkhaus. Der zweigeschossige, zur Straße giebelständige Bau zeigt ein regelmäßiges, einfach verriegeltes Fachwerk mit weit ausgreifenden Dreiviertelstreben, die an einer Hausecke im Erdgeschoss mit Kopfbändern versehen sind. Die breite Gebälkzone zwischen dem Erdgeschoss und dem stark überkragenden Obergeschoss ist mit gerundeten und genuteten Balkenköpfen, gerundeten Füllhölzern und einer profilierten, teilweise gekehlten Schwelle besonders betont.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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