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Nach dem großen Brand 1865 errichtetes, zur Friedrichstraße giebelständiges Fachwerkeinhaus. Das leicht aus dem Straßenraum zurückversetzte Wohn- und Wirtschaftsgebäude erhebt sich im vorderen Wohnbereich über einem hohen verputzten Sockel, ist im Erdgeschoss massiv erneuert und wird außermittig an der Giebelseite über eine lange, einläufige Freitreppe erschlossen. Das bündig stockwerkweise verzimmerte Fachwerk zeigt im Obergeschoss noch eine regelmäßige Gliederung mit breiten Gebälkzonen und einer Aussteifung durch steile geschosshohe Streben. Zusammen mit dem fast baugleichen Nachbarhaus (Friedrichstraße 19) bildet es ein historisch und städtebaulich wichtiges Ensemble, das Lebens- und Bauweise aus der Zeit des Wiederaufbaus nach dem Brand dokumentiert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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