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Nach dem Brand von 1865 zur Friedrichstraße giebelständig über einem hohen Werksteinsockel errichtetes Fachwerkeinhaus mit, später überbauter, Erschließung über eine zweiläufige Freitreppe an der Traufseite. Der zweigeschossige, stockwerkweise mit leichtem Obergeschossüberstand verzimmerte Bau wurde im Erdgeschoss massiv erneuert, wahrt aber noch immer die Toreinfahrt im hinteren Bereich der Traufseite, hinter der das Fachwerk auch im Erdgeschoss noch erhalten ist. Das über einer breiten Gebälkzone mit profilierter Schwelle errichtete Obergeschoss zeigt noch das bauzeitliche, einfach verriegelte Fachwerkgefüge, das an den Eckständern mit steilen geschosshohen Streben und an den Bundständern mit Dreiviertelstreben ausgesteift ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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