Helgelandstraße 1
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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Frankenau
  • Helgelandstraße 1
Wohnhaus
Flur: 31
Flurstück: 34

Kleines, zur Helgelandstraße traufständiges Fachwerkwohnhaus auf hohem Bruchsteinsockel. Das zweigeschossige, stockwerkweise mit leichtem Obergeschossüberstand verzimmerte Fachwerkhaus wurde nach dem Brand 1865 aufgerichtet. Es zeigt ein regelmäßiges, dichtes Gefüge mit doppelter Verriegelung im Erd- und einfacher Verriegelung im Obergeschoss sowie sehr steilen geschosshohen Streben an den Eckständern. Der leicht außermittige Eingangsbereich wird im Erd- und Obergeschoss durch zusätzliche Dreiviertelstreben an den flankierenden Ständern betont. Die Geschosse des vierachsigen Gebäudes werden durch eine breite Gebälkzone mit gerundeten und genuteten Balkenköpfen sowie einer überkämmten, profilierten Schwelle deutlich voneinander abgesetzt. Die Eckständer sind im Obergeschoss zudem mit einer Profilierung versehen, die in Ranken endet, dazwischen Sechsstern und runde Blüte. Am Erdgeschossrähm findet sich folgende Inschrift: "Johannes Schmit und Catarina Elisabetta dessen Ehefrau die haben Gott vertraut und diesen Bau erbaut".


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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