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Nach dem großen Brand 1865 in Zweitverwendung hier aufgeschlagenes, traufständiges Fachwerkeinhaus. Das Gebäude erhebt sich über einem hohen Bruchsteinsockel und wahrt über dem massiv erneuerten Erdgeschoss das bauzeitliche Fachwerk mit einfacher Verriegelung und steilen geschosshohen Streben. Im rechten Gebäudeteil ist eine große Toreinfahrt erhalten geblieben. Die Schwelle des Obergeschosses wahrt folgende, ausführliche Inschrift aus der Zeit der ersten Erbauung: "Nimmt Gott den wir vertrauen sich unsers Wercks nicht an, will er das Haus nicht bauen, vergebens baut mann dann, will er die Stadt nicht schützen er gibts durch Rath und macht, was wird der Wächter nützen umsonst ist da die Wacht. Der Zimmermeister ist gewesen Heinrich Bickhard aus Löhlbach Domini Chrieste 1821"
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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