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Auf einer schmalen Parzelle im ausgehenden 19. Jahrhundert als Ersatz für ein älteres Gebäude errichtetes, zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkhaus über einem straßenseitig fast geschosshohen Bruchsteinsockel. Über der als Stall genutzten Sockelzone erhebt sich ein konstruktives Fachwerk, dessen Stockwerke mit leichtem Überstand verzimmert sind. Ausgesteift wird die im Erdgeschoss doppelt und im Obergeschoss einfach verriegelte Konstruktion durch steile geschosshohe Streben an den Eckständern. Das Wohnhaus zeigt die für die Zeit des ausgehenden 19. Jahrhunderts typische Fachwerkstruktur der als Ersatz für die ursprünglichen Gebäude der Zeit um 1700 errichteten Höfe.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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