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Große, als Hakenhof ausgebildete Hofanlage mit einer den Hofraum rückwärtig abschließenden Fachwerkscheune aus der Zeit um 1900 und einem nur wenig früher entstandenen zur Straße giebelständigen Fachwerkwohnhaus. Das zweigeschossige, stockwerkweise verzimmerte Wohnhaus erhebt sich über einem flachen Bruchsteinsockel und zeigt ein einfaches konstruktives Fachwerkgefüge mit einfacher Verriegelung im Erdgeschoss und doppelter Verriegelung im Obergeschoss sowie steilen geschosshohen Streben an den Eckständern. Das zum Hof ehemals fünfachsige Gebäude wird mittig über eine schon bauzeitlich mit einem Windfang versehene Freitreppe erschlossen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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