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Im Jahre 1718 an städtebaulich hervorgehobener Position in der Ortsmitte als Gefügeständerbau errichtete Fachwerkscheune. Die hochaufragende, am Hang gebaute Fachwerkscheune erhebt sich über einem um 1900 in Ziegelmauerwerk erneuerten Sockelgeschoss und ist auf zwei Ebenen sowohl von der Traufseite, als auch von der Giebelseite erschlossen. Sie zeigt ein regelmäßiges Fachwerkgefüge mit schräg gestellten Dreiviertelstreben, die über mehrere Gebinde reichen. Dieses älteste Gebäude Lindenhofs verfügt über eine Inschrift folgenden Wortlauts: "Diesen Bau durch Gottes Hilf und Genad wer dem vertraut hat hat Narung frih und spaht ihl ...b und H. F. Anno 1718".
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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