Brunnenstraße 7
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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Burgwald
Birkenbringhausen
  • Brunnenstraße 7
Wohnhaus
Flur: 1
Flurstück: 175/1

An einer Kurve der Brunnenstraße und der Einmündung Im hohlen Weg noch vor 1780 durch Förster Anton Henrich Rötger errichtetes Fachwerkwohnhaus mit Satteldach, das mit drei Fassaden den Straßenraum prägt. Während die unteren beiden Geschosse an der Giebelfassade zur Brunnenstraße über einem flachen Sandsteinquadersockel in Geschossbauweise zusammengefasst sind, erhebt sich an der Traufseite das erste Stockwerk über einem Erdgeschoss aus rotem Sandstein. Obergeschoss und Giebel kragen über einer Gebälkzone mit einfach profilierter Schwelle und abgerundeten Füllhölzern leicht aus. Das Obergeschoss ist aus zwei unterschiedlichen Bauteilen zusammengesetzt, deren Schwellen an der Traufseite einen leichten Versprung aufweisen. Auch die Strebefiguren beider Bauteile sind unterschiedlich ausgestaltet. Erdgeschoss und Obergeschoss zur Brunnenstraße hin sind mit weit gespreizten Streben, Kopfwinkelhölzern und teilweise gegenläufigen Fußbändern an Bund- und Eckständern versehen, die im Obergeschoss mit einem Rundstabprofil das in Voluten endet beschnitzt sind. Das rückwärtige Obergeschoss verfügt hingegen über Mannfiguren mit Halsriegeln.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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