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Giebelständiges, den Einmündungsbereich an der Bahnhofstraße bestimmendes, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus mit Krüppelwalmdach über einem den Geländeanstieg ausgleichenden Sandsteinquadersockel, das 1834 durch Johannes Marburger und Ehefrau Helene erbaut wurde. Ohne Überstände in Stockwerkbauweise abgezimmert wird das Gebäude an der Traufseite über eine in jüngeren Zeit mit einem Windfang überbauten Freitreppe erschlossen. Das giebelseitig vollständig verschieferte, regelmäßige Fachwerk ist durch geschosshohe Streben ausgesteift.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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