Dorfstraße 6
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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Burgwald
Bottendorf
  • Dorfstraße 6
Wohnhaus und Scheune
Flur: 8
Flurstück: 61

Im rückwärtigen Bereich der tiefen Parzelle, straßenseitig einen großen Hof freilassend im Jahre 1819 errichtetes Wohnhaus mit firstparallel anschließender Scheune. Die ehemals durch eine schmale Gasse getrennten Baukörper wurden im frühen 20. Jahrhundert durch einen Zwischenbau verbunden, die Scheune zusätzlich mit einer überbauten Wagenremise versehen. Scheune und Wohnhaus erheben sich über flachen Bruchsteinsockel und sind stockwerkweise verzimmert. Das hohe Erdgeschoss der Scheune ist noch immer mit Mannfiguren ausgesteift, das ebenso hohe Erdgeschoss des Wohnhauses wurde in jüngerer Zeit umgebaut. Über breiten Gebälkzonen mit profilierten Schwellen und an der Scheune genuteten Balkenköpfen erheben sich die flacheren Obergeschosse, deren Eck- und Bundständer mit Mannfiguren ausgesteift sind. Die Eckständer der Scheune sind zusätzlich mit an den Enden eingerollten Wulsten beschnitzt, die des Wohnhauses mit in Ranken endenden Wulsten. Am Erdgeschossrähm des Wohnhauses und der Scheune finden sich folgende, an der Scheune nur noch teilweise lesbaren Inschriften: "Misgust der Leute kann uns nicht schaden was mir Gott gönnt das muß gerathen wan der Neid brendte wie das Feuer so wäre das Holz nicht so theur. Durch Gottes Hülf und Seegen und Fleis der Zimmerleut durch Hauen und durch Saagen ist dieser Bau bereit. Gott wolle ihn behüten vor Hagel und vor Brand mit Segen überschüten dazu das ganze Land - Der Zimmermeister wahr Christoph Wagener Ano Domine MDCCCXVIIII" "Jacob Moller und Anna Dorredea gebohrne Ensten seine Ehefrau haben Gott vertraut und dieses Haus erbaut im Jahre 1819 den 21 Juny"


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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