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Am nördlichen Ende Ortes 1949 von der Straße zurückgesetzt erbaute, einen Hofraum umschließende großvolumige Hofanlage. Sämtliche Gebäude sind auf Bruchsteinsockeln mit massiven Erdgeschossen errichtet, über denen sich Fachwerkobergeschosse erheben, die von Satteldächern abgeschlossen sind. Während Scheunen und Wirtschaftsgebäude über ein konstruktives Fachwerkgefüge mit Dreiviertelstreben, teilweise mit Kopfbändern verfügen und nur in den Giebeln durch rautenförmige Fachwerkfiguren betont sind, ist das zur Straße traufständige, zweifach verriegelte Fachwerk des Wohnhauses mit Mannfiguren an den Eckständern und geschwungenen Rauten in den Fensterbrüstungsfeldern versehen. An der Straßenseite sind die beiden äußeren der fünf Fensterachsen paarweise zusammengefasst.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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