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Das einen Hofraum rückwärtig begrenzende, leicht versetzt zur Straßenführung angeordnete Fachwerkwohnhaus wurde im ausgehenden 19. Jahrhundert an städtebaulich hervorgehobener Position gegenüber der Einmündung der Dorfstraße in die Wolkersdorfer Straße errichtet. Es erhebt sich über einem Sockelgeschoss aus grauem Werkstein, der an Ecken und Fenstern mit großen roten Sandsteinquadern farblich abgesetzt ist. Die fünfachsige Traufseite zeigt ein einfaches, stockwerkweise verzimmertes Fachwerk ohne Geschossüberstände, das mit steilen geschosshohen Streben ausgesteift ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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