Bruchweg 4, Sachgesamtheit Bruchmühle
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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Burgwald
Ernsthausen
  • Bruchweg 4
  • Bruchwiesen
Sachgesamtheit Bruchmühle
Flur: 10
Flurstück: 206, 36

Der Bau der Mühle südöstlich des Dorfes wurde 1613 vom Landgrafen genehmigt. In den Jahren nach dem Ende des 30-jährigen Krieges wurde die Bruchmühle zur bevorzugten Mahlstelle des Dorfes. Nach längerem Streit um den Besitz der Mühle wurde sie 1659 der Gemeinde Münchhausen im heutigen Landkreis Marburg-Biedenkopf zugesprochen. Der Streit um den Besitz ging jedoch in den folgenden Jahrzehnten unvermindert weiter und wurde 1780 endgültig zugunsten der Gemeinde Ernsthausen entschieden. Die heutigen Mühlengebäude wurden im Jahre 1879 neu errichtet und bis 1982 als Mühle weiter betrieben.

Das heutige Ensemble der Bruchmühle besteht aus einem dreigeschossigen Fachwerkmühlengebäude mit angebautem, in jüngerer Zeit weitgehend umgebauten Wohnhaus und einem übereck gestellten Fachwerkstall. Den Abschluss der Hofanlage bildet eine großvolumige, teils in Fachwerk, teils in Ziegelmauerwerk errichtete Scheune. Alle Gebäude zeigen ein einfaches Fachwerkgefüge der Erbauungszeit mit steilen geschosshohen Streben und stockwerkweiser Verzimmerung.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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