Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Nach einer Erbteilung im Jahre 1824 wurde auf dem Grundstück eine zunächst giebelständige Scheune errichtet, deren untere Geschosse in Ständerbauweise zusammengefasst und mit einem zweiten Obergeschoss aufgestockt wurden. Das konstruktive Fachwerkgefüge wird mit unterschiedlichen Streben, die zum Teil Mannfiguren ausbilden, ausgesteift. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts erhielt die Scheune entlang der Straße zu beiden Seiten traufständige Anbauten als schmale, hohe Fachwerkkonstruktionen mit steilen geschosshohen Streben, die zusammen mit der Scheune den Straßenraum der Darmstädter Straße in diesem Bereich optisch abschließen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |